Portalzauber | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Portalzauber
Erklärung: Um von einem Ort eine Schnellreise zu einem anderen zu machen, benutzt man die Portalmagie. Dafür muss der Magier genau wissen, wo es hingehen soll. Am besten ist es, man war selbst schon einmal da, aber es ist auch möglich, mit einem Bild ein Portal zu erschaffen, jedoch muss man dazu genauestens wissen, wo es hingehen soll. Die meisten magischen Tore halten nur wenige Sekunden und sind dadurch ein One-Way-Ticket. Es ist jedoch auch möglich, ein Portal länger zu halten. Das kostet aber dafür ständige Konzentration durch den Zauberwirker. Mittels Ritualen kann man auch dauerhafte Portale erschaffen. Diese legt man dann am besten auf Gegenstände. Am beliebtesten sind dafür Spiegel oder Schränke, die einem zum gebundenen Ort bringen, wenn man sie durchschreitet, auf diese Weise wurden auch die Portale im Zentrum der Stadt errichtet, von welchen man in den Rest der Welt oder auf Insel rauf kommt.
Nachteile: Portale sind tückisch. Weiß der Zauberwirker nicht hundertprozentig, was er da tut und wo es hingehen soll, können sie irgendwo im Nirwana enden. Es kam daher schon vor, dass sich Magier auf den Grund der Weltmeere teleportiert haben oder mitten in die Luft, 30 Meter über den Boden. Es kann auch passieren, dass ein Portal nicht sonderlich stabil ist und daher nur „Teile“ des Reisenden teleportiert werden, sodass mitten in der Stadt plötzlich ein abgetrenntes Bein auf der Straße lag, oder in der Wüste ein Kopf ohne weitere Spuren. Solche Unfälle aufzuspüren und zu vertuschen ist ein ganz schöner Aufwand für die Geheimhaltungsbehörde, weswegen nur Anorii mit einer bestanden Portalprüfung diese öffnen dürfen, dies soll auch Schmuggel entgegen wirken. Nach ihrer Aktivierung hinterlassen Portale Energiefelder, die zwar verblassen mit der Zeit, aber teilweise noch mehrere Stunden oder sogar Tage aufgespürt werden können, weswegen eine Verfolgung möglich ist. |